SDGs, Ziele und Indikatoren |
Übersicht über die SDGs, Begleitung des Buches Grundlagen der nachhaltigen Entwicklung, Ausgabe 2025.
> Die SDGs, Ziele und Indikatoren sind auch verfügbar auf Englisch und Niederländisch.
> Lade alle SDGs, Ziele und Indikatoren in 3 Sprachen in Form einer Excel-Tabelle herunter.
Die SDGs spielen in dem Buch eine wichtige Rolle, wie am Beispiel eines kleinen Teils des Inhaltsverzeichnisses deutlich wird:
9. Profit: Nachhaltiges Geschäft
9.1. SDG 9: Kreislaufwirtschaft, wahre Preise
9.2. SDG 12: Wert, Profit
9.3. SDG 8: Wirtschaftswachstum, Entmaterialisierung
9.4. SDG 12: ESG, Corporate Social Responsibility
> Gehe zu:
SDG 1. Beende Armut in all ihren Formen und überall.
SDG 2. Beende Hunger, erreiche Ernährungssicherheit und bessere Ernährung und fördere nachhaltige Landwirtschaft.
SDG 3. Gewährleiste ein gesundes Leben und fördere Wohlergehen für alle Menschen jeden Alters.
SDG 4. Gewährleiste inklusive, gleichberechtigte hochwertige Bildung und fördere Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle.
SDG 5. Erreiche Geschlechtergleichstellung und befähige alle Frauen und Mädchen.
SDG 6. Gewährleiste Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle.
SDG 7. Gewährleiste Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle.
SDG 8. Fördere Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und
menschenwürdige Arbeit für alle.
SDG 9. Baue widerstandsfähige Infrastruktur auf, förder breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung und
unterstütze Innovation.
SDG 10. Verringere Ungleichheit in und zwischen Ländern.
SDG 11. Gestalte Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig.
SDG 12. Gewährleiste Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster.
SDG 13. Ergreife umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen.
SDG 14. Erhalte und nachhaltig nutze Ozeane, Meere und marinen Ressourcen für nachhaltige Entwicklung.
SDG 15. Schütze, wiederherstelle und förder Landökosysteme und ihre nachhaltige Nutzung, bewirtschafte Wälder nachhaltig,
bekämpfe Wüstenbildung, beende und kehre Bodendegradation um und beende Verlust der biologischen Vielfalt.
SDG 16. Fördere Friedliche und inklusive Gesellschaften für nachhaltige Entwicklung, ermögliche allen Menschen Zugang zur Justiz
und baue leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen auf.
SDG 17. Stärke die Umsetzungsmittel und erneue die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung.
17 SDGs | 169 Ziele | 232 Indikatoren |
SDG 1 7 Ziele 14 Indikatoren > Buch: Abschitt 7.2, 9.2
SDG 2 8 Ziele 13 Indikatoren > Buch: Abschitt 9.1
SDG 3 Gewährleiste ein gesundes Leben und fördere Wohlergehen für alle Menschen jeden Alters. 13 Ziele 27 Indikatoren > Buch: Abschitt 9.1
SDG 4 Gewährleiste inklusive, gleichberechtigte hochwertige Bildung und fördere Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle. 10 Ziele 11 Indikatoren > Buch: Abschitt 12.1
SDG 5 Erreiche Geschlechter-gleichstellung und befähige alle Frauen und Mädchen. 9 Ziele 14 Indikatoren > Buch: Abschitt 9.3, 12.2
SDG 6 Gewährleiste Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle. 8 Ziele 11 Indikatoren > Buch: Abschitt 9.1
SDG 7 Gewährleiste Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle. 5 Ziele 6 Indikatoren > Buch: Abschitt 9.1
SDG 8 Fördere Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle. 12 Ziele 17 Indikatoren > Buch: Abschitt 10.1
SDG 9 Baue widerstandsfähige Infrastruktur auf, förder breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung und unterstütze Innovation. 8 Ziele 12 Indikatoren > Buch: Abschitt 10.2
SDG 10 Verringere Ungleichheit in und zwischen Ländern. 10 Ziele 11 Indikatoren > Buch: Abschitt 9.1
SDG 11 Gestalte Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig. 10 Ziele 15 Indikatoren > Buch: Abschitt 9.4
SDG 12 Gewährleiste Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster. 11 Ziele 13 Indikatoren > Buch: Abschitt 10.3
SDG 13 Ergreife umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen. 5 Ziele 8 Indikatoren > Buch: Abschitt 3.4
SDG 14 Erhalte und nachhaltig nutze Ozeane, Meere und marinen Ressourcen für nachhaltige Entwicklung. 10 Ziele 10 Indikatoren > Buch: Abschitt 8.1
SDG 15 Schütze, wiederherstelle und förder Landökosysteme und ihre nachhaltige Nutzung, bewirtschafte Wälder nachhaltig, bekämpfe Wüstenbildung, beende und kehre Bodendegradation um und beende Verlust der biologischen Vielfalt. 12 Ziele 14 Indikatoren > Buch: Abschitt 8.1
SDG 16 Fördere Friedliche und inklusive Gesellschaften für nachhaltige Entwicklung, ermögliche allen Menschen Zugang zur Justiz und baue leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen auf. 12 Ziele 23 Indikatoren > Buch: Abschitt 12.2
SDG 17 Stärke die Umsetzungsmittel und erneue die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung. 19 Ziele 25 Indikatoren > Buch: Abschitt 7.3, 10.4
| 1.1 Bis 2030, die extreme Armut überall auf der Welt und für alle Menschen beseitigen. Extreme Armut wird gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen d.h. PPP$ 1,00 (in 2000) = PPP$ 1,25 (in 2005) 1.2 Bis 2030, den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken 1.3 Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen 1.4 Bis 2030, sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben 1.5 Bis 2030, die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern 1.a Gewährleistung einer erheblichen Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen, auch durch eine verstärkte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, angemessene und vorhersehbare Mittel für die Durchführung von Programmen und politischen Maßnahmen zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen zur Verfügung zu stellen 1.b Schaffung solider politischer Rahmenbedingungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen 2.1 Bis 2030 den Hunger zu beenden und allen Menschen, insbesondere den Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nahrhaften und ausreichenden Nahrungsmitteln zu gewähren 2.2 Bis 2030 alle Formen der Unterernährung zu beseitigen, einschließlich der Erreichung der international vereinbarten Ziele in Bezug auf die Unterernährung und Auszehrung von Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und die Ernährungsbedürfnisse von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen zu berücksichtigen 2.3 Bis 2030 Verdoppelung der landwirtschaftlichen Produktivität und der Einkommen von Kleinproduzenten von Nahrungsmitteln, insbesondere von Frauen, indigenen Völkern, bäuerlichen Familienbetrieben, Viehzüchtern und Fischern, u. a. durch sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Land, anderen produktiven Ressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten und Möglichkeiten der Wertschöpfung und außerlandwirtschaftlichen Beschäftigung 2.4 Bis 2030 Gewährleistung nachhaltiger Lebensmittelproduktionssysteme und Anwendung widerstandsfähiger landwirtschaftlicher Praktiken, die die Produktivität und Produktion steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, extreme Wetterbedingungen, Dürre, Überschwemmungen und andere Katastrophen stärken und die Bodenqualität schrittweise verbessern 2.5 bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen, Nutz- und Haustieren und den mit ihnen verwandten wildlebenden Arten zu erhalten, u. a. durch solide verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu genetischen Ressourcen und dem damit verbundenen traditionellen Wissen sowie die faire und gerechte Aufteilung der sich daraus ergebenden Vorteile zu fördern, wie international vereinbart 2.a Erhöhung der Investitionen, auch durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, in die ländliche Infrastruktur, die landwirtschaftliche Forschung und Beratung, die Technologieentwicklung und die Genbanken für Pflanzen und Tiere, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, zu steigern 2.b Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den Weltagrarmärkten zu korrigieren und zu verhindern, u.a. durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung, im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde 2.c Maßnahmen zu ergreifen, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Lebensmittelmärkte und ihrer Derivate zu gewährleisten und den rechtzeitigen Zugang zu Marktinformationen, auch über Lebensmittelreserven, zu erleichtern, um dazu beizutragen, extreme Preisschwankungen bei Lebensmitteln zu begrenzen 3.1 Bis 2030 Senkung der weltweiten Müttersterblichkeitsrate auf weniger als 70 pro 100.000 Lebendgeburten 3.2 Bis 2030: Beendigung der vermeidbaren Todesfälle bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren, wobei alle Länder anstreben, die Neugeborenensterblichkeit auf mindestens 12 pro 1.000 Lebendgeburten und die Sterblichkeit bei Kindern unter 5 Jahren auf mindestens 25 pro 1.000 Lebendgeburten zu senken 3.3 Bis 2030 Beendigung der Epidemien von AIDS, Tuberkulose, Malaria und vernachlässigten Tropenkrankheiten sowie Bekämpfung von Hepatitis, durch Wasser übertragenen Krankheiten und anderen übertragbaren Krankheiten 3.4 Bis 2030 Reduzierung der vorzeitigen Sterblichkeit durch nicht übertragbare Krankheiten um ein Drittel durch Prävention und Behandlung sowie Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens 3.5 Stärkung der Prävention und Behandlung von Drogenmissbrauch, einschließlich des Missbrauchs von Betäubungsmitteln und schädlichem Alkoholkonsum 3.6 Bis 2020 Halbierung der Zahl der weltweit durch Straßenverkehrsunfälle verursachten Todesfälle und Verletzungen 3.7 Bis 2030 Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, sowie Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme 3.8 Erreichen einer allgemeinen Gesundheitsversorgung, einschließlich einer finanziellen Risikoabsicherung, des Zugangs zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und des Zugangs zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und erschwinglichen grundlegenden Arzneimitteln und Impfstoffen für alle 3.9 Bis 2030 deutliche Verringerung der Zahl der Todesfälle und Krankheiten aufgrund von gefährlichen Chemikalien sowie Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung und -kontamination 3.a Stärkung der Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums in allen Ländern, soweit dies angemessen ist 3.b Unterstützung der Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln gegen übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten, von denen in erster Linie die Entwicklungsländer betroffen sind, Zugang zu erschwinglichen grundlegenden Arzneimitteln und Impfstoffen im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, in der das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt wird, die Bestimmungen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in vollem Umfang zu nutzen und insbesondere den Zugang zu Arzneimitteln für alle zu gewährleisten 3.c die Finanzierung des Gesundheitswesens und die Einstellung, Entwicklung, Ausbildung und Bindung des Gesundheitspersonals in den Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselstaaten, erheblich zu verbessern 3.d Stärkung der Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, für Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken 4.1 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen eine kostenlose, gerechte und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu relevanten und effektiven Lernergebnissen führt 4.2 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu qualitativ hochwertiger frühkindlicher Entwicklung, Betreuung und Vorschulerziehung haben, damit sie für die Grundschulbildung bereit sind 4.3 Bis 2030 Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs aller Frauen und Männer zu erschwinglicher und hochwertiger technischer, beruflicher und tertiärer Bildung, einschließlich Universitätsbildung 4.4 bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen, die über die für Beschäftigung, menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum erforderlichen Qualifikationen, einschließlich technischer und beruflicher Qualifikationen, verfügen, deutlich erhöhen 4.5 Bis 2030 Beseitigung der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in der Bildung und Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung für schutzbedürftige Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, indigene Völker und Kinder in prekären Situationen 4.6 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der Erwachsenen, sowohl Männer als auch Frauen, Lese-, Schreib- und Rechenkenntnisse erwerben 4.7 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung erforderlich sind, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensstile, Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter, Förderung einer Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgertum und Wertschätzung der kulturellen Vielfalt und des Beitrags der Kultur zur nachhaltigen Entwicklung 4.a Bau und Modernisierung von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und ein sicheres, gewaltfreies, integratives und effektives Lernumfeld für alle bieten 4.b bis 2020 die Zahl der Stipendien für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und die afrikanischen Länder, für die Aufnahme eines Studiums der Hochschulbildung, einschließlich der Berufsbildung und der Programme in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie, Technik, Ingenieurwesen und Naturwissenschaften, in den Industrieländern und anderen Entwicklungsländern weltweit erheblich erhöhen 4.c bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften deutlich erhöhen, auch durch internationale Zusammenarbeit bei der Lehrerausbildung in Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern 5.1 Beendigung aller Formen der Diskriminierung von allen Frauen und Mädchen überall 5.2 Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich, einschließlich Menschenhandel sowie sexueller und anderer Formen der Ausbeutung 5.3 Abschaffung aller schädlichen Praktiken wie Kinder-, Früh- und Zwangsheirat sowie Genitalverstümmelung bei Frauen 5.4 Anerkennung und Wertschätzung unbezahlter Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, Infrastruktur und sozialer Schutzmaßnahmen sowie die Förderung geteilter Verantwortung im Haushalt und in der Familie, soweit dies auf nationaler Ebene angemessen ist 5.5 Gewährleistung der uneingeschränkten und effektiven Beteiligung von Frauen und ihrer Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungspositionen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben 5.6 Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gemäß dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung und der Aktionsplattform von Peking sowie den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen 5.a Durchführung von Reformen, um Frauen im Einklang mit den nationalen Gesetzen gleiche Rechte in Bezug auf wirtschaftliche Ressourcen sowie den Zugang zu Eigentum und Kontrolle über Land und andere Formen von Eigentum, Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürliche Ressourcen zu gewähren 5.b Verstärkter Einsatz von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologie, zur Förderung der Selbstbestimmung von Frauen 5.c Verabschiedung und Stärkung solider politischer Maßnahmen und durchsetzbarer Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen 6.1 Bis 2030 allgemeiner und gerechter Zugang zu sicherem und erschwinglichem Trinkwasser für alle 6.2 bis 2030 Zugang zu angemessenen und gerechten sanitären Einrichtungen und Hygienemaßnahmen für alle und Beendigung der offenen Defäkation unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und Menschen in prekären Situationen 6.3 Bis 2030 Verbesserung der Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung der Verklappung und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Materialien, Halbierung des Anteils unbehandelter Abwässer und erhebliche Steigerung von Recycling und sicherer Wiederverwendung weltweit 6.4 bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren erheblich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Versorgung mit Süßwasser sicherstellen, um der Wasserknappheit entgegenzuwirken und die Zahl der Menschen, die unter Wasserknappheit leiden, erheblich zu verringern 6.5 Bis 2030: Umsetzung einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf allen Ebenen, gegebenenfalls auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit 6.6 Bis 2020 Schutz und Wiederherstellung von wasserbezogenen Ökosystemen, einschließlich Bergen, Wäldern, Feuchtgebieten, Flüssen, Grundwasserleitern und Seen 6.a bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Aufbau von Kapazitäten für wasser- und abwasserbezogene Aktivitäten und Programme ausbauen, einschließlich der Technologien für Wassergewinnung, Entsalzung, Wassereffizienz, Abwasserbehandlung, Recycling und Wiederverwendung 6.b Unterstützung und Stärkung der Beteiligung der lokalen Gemeinschaften an der Verbesserung der Wasser- und Abwasserbewirtschaftung 7.1 Bis 2030: Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu erschwinglichen, zuverlässigen und modernen Energiedienstleistungen 7.2 Bis 2030 den Anteil der erneuerbaren Energien am globalen Energiemix deutlich erhöhen 7.3 Bis 2030 Verdoppelung der weltweiten Steigerungsrate bei der Energieeffizienz 7.a Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zu Forschung und Technologie im Bereich der sauberen Energie, einschließlich erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und fortschrittlicher und sauberer Technologie für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, und Investitionen in Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologie fördern 7.b Bis 2030 Ausbau der Infrastruktur und Verbesserung der Technologie für die Bereitstellung moderner und nachhaltiger Energiedienstleistungen für alle in den Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselstaaten und den Binnenentwicklungsländern, im Einklang mit ihren jeweiligen Förderprogrammen 8.1 Erhalte ein Wirtschaftswachstum pro Kopf im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches BIP-Wachstum von mindestens 7 % in den am wenigsten entwickelten Ländern. 8.2 Erzielung eines höheren Niveaus wirtschaftlicher Produktivität durch Diversifizierung, technologische Verbesserung und Innovation, auch durch Konzentration auf Sektoren mit hoher Wertschöpfung und arbeitsintensive Sektoren 8.3 Förderung einer entwicklungsorientierten Politik, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützt und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben fördert, auch durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen 8.4 Schrittweise Verbesserung der globalen Ressourceneffizienz in Verbrauch und Produktion bis 2030 und Bemühen um die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Umweltzerstörung im Einklang mit dem 10-Jahres-Rahmenprogramm für nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion, wobei die Industrieländer die Führung übernehmen sollten 8.5 Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, auch für junge Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen 8.6 Bis 2020 den Anteil der Jugendlichen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung sind, erheblich reduzieren 8.7 Sofortige und wirksame Maßnahmen zur Abschaffung der Zwangsarbeit, zur Beendigung der modernen Sklaverei und des Menschenhandels und zur Gewährleistung des Verbots und der Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten, zu ergreifen und bis 2025 der Kinderarbeit in all ihren Formen ein Ende zu setzen 8.8 Schutz der Arbeitnehmerrechte und Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds für alle Arbeitnehmer, einschließlich Wanderarbeitnehmern, insbesondere weiblichen Wanderarbeitnehmern, und Arbeitnehmern in prekären Beschäftigungsverhältnissen 8.9 Bis 2030: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und Produkte fördert 8.10 Stärkung der Kapazitäten der inländischen Finanzinstitute, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu fördern und zu erweitern 8.a Aufstockung der Handelshilfe für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, u.a. durch den verstärkten integrierten Rahmen für handelsbezogene technische Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder 8.b bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigung entwickeln und umsetzen und den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation umsetzen 9.1 Entwicklung einer qualitativ hochwertigen, zuverlässigen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastrukturen, zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des menschlichen Wohlergehens, wobei der Schwerpunkt auf einem erschwinglichen und gerechten Zugang für alle liegt 9.2 eine integrative und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten deutlich zu erhöhen und ihren Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern zu verdoppeln 9.3 Verbesserung des Zugangs von kleinen Industrie- und anderen Unternehmen, insbesondere in Entwicklungsländern, zu Finanzdienstleistungen, einschließlich erschwinglicher Kredite, und ihrer Integration in Wertschöpfungsketten und Märkte 9.4 Bis 2030 Modernisierung der Infrastruktur und Umrüstung der Industrie, um sie nachhaltig zu machen, mit erhöhter Ressourceneffizienz und verstärkter Einführung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder entsprechend ihren jeweiligen Möglichkeiten Maßnahmen ergreifen sollten 9.5 Ausbau der wissenschaftlichen Forschung, Verbesserung der technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, einschließlich der Förderung von Innovationen bis 2030 und einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung pro 1 Million Einwohner sowie der öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung 9.a Erleichterung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastrukturentwicklung in Entwicklungsländern durch verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung für afrikanische Länder, die am wenigsten entwickelten Länder, Binnenentwicklungsländer und kleine Inselentwicklungsstaaten 9.b Unterstützung der einheimischen Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Entwicklungsländern, u.a. durch die Gewährleistung eines günstigen politischen Umfelds für u.a. die industrielle Diversifizierung und den Mehrwert von Rohstoffen 9.c Den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie deutlich zu verbessern und in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen universellen und erschwinglichen Internetzugang zu schaffen 10.1 Bis 2030 schrittweise Erzielung und Aufrechterhaltung eines Einkommenswachstums der unteren 40 % der Bevölkerung, das über dem nationalen Durchschnitt liegt 10.2 Bis 2030, Ermächtigung und soziale, wirtschaftliche und politische Eingliederung aller Menschen ungeachtet ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung, ihrer Rasse, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres wirtschaftlichen oder sonstigen Status zu stärken und zu fördern 10.3 Gewährleistung der Chancengleichheit und Verringerung der Ungleichheiten bei den Ergebnissen, unter anderem durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter Rechtsvorschriften, Politiken und Maßnahmen in diesem Bereich 10.4 Politische Maßnahmen ergreifen, insbesondere in den Bereichen Steuern, Löhne und Sozialschutz, und schrittweise mehr Gleichheit erreichen 10.5 die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen zu verbessern und die Umsetzung dieser Vorschriften zu verstärken 10.6 Gewährleistung einer stärkeren Vertretung und Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen, um wirksamere, glaubwürdigere, rechenschaftspflichtige und legitimere Institutionen zu schaffen 10.7 Erleichterung einer geordneten, sicheren, regelmäßigen und verantwortungsvollen Migration und Mobilität von Menschen, unter anderem durch die Umsetzung einer geplanten und gut gesteuerten Migrationspolitik 10.a Umsetzung des Grundsatzes der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Vereinbarungen der Welthandelsorganisation 10.b Förderung der öffentlichen Entwicklungshilfe und der Finanzströme, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen, in die Staaten, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselstaaten und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren nationalen Plänen und Programmen 10.c Bis 2030 Senkung der Transaktionskosten für Überweisungen von Migranten auf weniger als 3 % und Beseitigung von Überweisungskorridoren mit Kosten von über 11.1 Bis 2030 Zugang für alle zu angemessenem, sicherem und erschwinglichem Wohnraum und zu grundlegenden Dienstleistungen gewährleisten und Slums sanieren 11.2 bis 2030 Zugang zu sicheren, erschwinglichen, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle, Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen 11.3 Bis 2030 Stärkung einer integrativen und nachhaltigen Urbanisierung und der Kapazitäten für eine partizipative, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -verwaltung in allen Ländern 11.4 Verstärkte Anstrengungen zum Schutz und zur Bewahrung des Kultur- und Naturerbes der Welt 11.5 bis 2030 die Zahl der Todesopfer und der betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die direkten wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt, die durch Katastrophen, einschließlich wasserbedingter Katastrophen, verursacht werden, erheblich verringern, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und der Menschen in gefährdeten Situationen liegt 11.6 Bis 2030 Verringerung der negativen Pro-Kopf-Umweltauswirkungen der Städte, unter anderem durch besondere Berücksichtigung der Luftqualität und der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen und anderen Abfällen 11.7 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen grünen und öffentlichen Räumen, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, zu gewährleisten 11.a Förderung positiver wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten durch Stärkung der nationalen und regionalen Entwicklungsplanung 11.b bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Strategien und Pläne für Inklusion, Ressourceneffizienz, Abschwächung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel sowie Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen annehmen und umsetzen, deutlich erhöhen und im Einklang mit dem Sendai-Rahmen für die Verringerung des Katastrophenrisikos 2015-2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen entwickeln und umsetzen 11.c Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder, auch durch finanzielle und technische Hilfe, beim Bau nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unter Verwendung lokaler Materialien 12.1 Umsetzung des 10-Jahres-Rahmenprogramms für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei alle Länder Maßnahmen ergreifen, wobei die Industrieländer die Führung übernehmen und die Entwicklung und die Fähigkeiten der Entwicklungsländer berücksichtigt werden 12.2 Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen 12.3 Bis 2030 Halbierung der weltweiten Pro-Kopf-Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel und bei den Verbrauchern und Verringerung der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferketten, einschließlich der Nachernteverluste 12.4 bis 2020 eine umweltverträgliche Bewirtschaftung von Chemikalien und sämtlichen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen zu erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden deutlich zu verringern, um ihre negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren 12.5 Bis 2030 erhebliche Verringerung des Abfallaufkommens durch Vermeidung, Verringerung, Recycling und Wiederverwendung 12.6 Ermutigung von Unternehmen, insbesondere von großen und transnationalen Unternehmen, zur Einführung nachhaltiger Praktiken und zur Integration von Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichtszyklus 12.7 Förderung eines nachhaltigen öffentlichen Beschaffungswesens im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten 12.8 Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über die relevanten Informationen und das Bewusstsein für eine nachhaltige Entwicklung und einen Lebensstil im Einklang mit der Natur verfügen 12.a Unterstützung der Entwicklungsländer beim Ausbau ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten, um zu nachhaltigeren Verbrauchs- und Produktionsmustern überzugehen 12.b Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten zur Überwachung der Auswirkungen einer nachhaltigen Entwicklung für einen nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und Produkte fördert 12.c Rationalisierung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe, die einen verschwenderischen Verbrauch begünstigen, durch Beseitigung von Marktverzerrungen im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten, einschließlich der Umstrukturierung der Besteuerung und der schrittweisen Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, wo sie bestehen, um ihre Umweltauswirkungen widerzuspiegeln, wobei die spezifischen Bedürfnisse und Bedingungen der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen negativen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer Weise minimiert werden, die die Armen und die betroffenen Gemeinschaften schützt 13.1 Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern 13.2 Integration von Maßnahmen zum Klimawandel in nationale Politiken, Strategien und Planungen 13.3 Verbesserung der Bildung, der Sensibilisierung und der personellen und institutionellen Kapazitäten für die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung, die Verringerung der Auswirkungen und die Frühwarnung 13.a Umsetzung der von den Industrieländern im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen eingegangenen Verpflichtung (UNFCCC), bis 2020 gemeinsam 100 Mrd. USD jährlich aus allen Quellen zu mobilisieren, um die Bedürfnisse der Entwicklungsländer im Zusammenhang mit sinnvollen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und Transparenz bei der Umsetzung zu befriedigen und den Grünen Klimafonds durch seine Kapitalisierung so bald wie möglich voll funktionsfähig zu machen 13.b Förderung von Mechanismen zum Aufbau von Kapazitäten für eine wirksame Planung und Bewältigung des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselstaaten unter besonderer Berücksichtigung von Frauen, Jugendlichen und lokalen und marginalisierten Gemeinschaften 14.1 Bis 2025 Verhinderung und deutliche Verringerung der Meeresverschmutzung jeglicher Art, insbesondere durch Aktivitäten vom Land aus, einschließlich Meeresmüll und Nährstoffverschmutzung 14.2 Bis 2020 nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der Meeres- und Küstenökosysteme, um erhebliche negative Auswirkungen zu vermeiden, u. a. durch Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit, und Ergreifung von Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung, um gesunde und produktive Ozeane zu erreichen 14.3 Minimierung und Bewältigung der Auswirkungen der Ozeanversauerung, unter anderem durch verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen 14.4 Bis 2020 wirksame Regulierung des Fischfangs und Beendigung der Überfischung, der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei und der destruktiven Fischereipraktiken sowie Umsetzung wissenschaftlich fundierter Bewirtschaftungspläne, um die Fischbestände so schnell wie möglich wieder auf ein Niveau zu bringen, das den biologischen Merkmalen entsprechend einen höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht 14.5 Bis 2020 Erhaltung von mindestens 10 % der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit nationalem und internationalem Recht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen 14.6 Bis 2020 Verbot bestimmter Formen von Fischereisubventionen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Abschaffung von Subventionen, die zur illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei beitragen, und Verzicht auf die Einführung neuer Subventionen dieser Art, in der Erkenntnis, dass eine angemessene und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder integraler Bestandteil der Verhandlungen der Welthandelsorganisation über Fischereisubventionen sein sollte 14.7 Bis 2030 den wirtschaftlichen Nutzen der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen für die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, unter anderem durch eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus 14.a Ausbau der wissenschaftlichen Kenntnisse, Entwicklung von Forschungskapazitäten und Transfer von Meerestechnologie unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für den Transfer von Meerestechnologie, um die Gesundheit der Meere zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselstaaten und der am wenigsten entwickelten Länder, zu erhöhen 14.b Zugang für kleine handwerkliche Fischer zu Meeresressourcen und Märkten 14.c Verbesserung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen durch Umsetzung des internationalen Rechts, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) zum Ausdruck kommt, das den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen bildet, wie in Absatz 158 von "Die Zukunft, die wir wollen" in Erinnerung gerufen wird 15.1 Bis 2020 Gewährleistung der Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung von Land- und Binnensüßwasserökosystemen und ihrer Leistungen, insbesondere von Wäldern, Feuchtgebieten, Gebirgen und Trockengebieten, im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen 15.2 Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Arten von Wäldern fördern, die Entwaldung stoppen, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit erheblich steigern 15.3 Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, degradierte Flächen und Böden, einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen, wiederherstellen und sich um eine Welt bemühen, in der keine Bodendegradation stattfindet 15.4 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme, einschließlich ihrer biologischen Vielfalt, sicherstellen, um ihre Fähigkeit zu verbessern, die für eine nachhaltige Entwicklung erforderlichen Leistungen zu erbringen 15.5 Dringende und signifikante Maßnahmen ergreifen, um die Zerstörung natürlicher Lebensräume zu verringern, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und bis 2020 das Aussterben bedrohter Arten zu schützen und zu verhindern 15.6 Förderung einer fairen und gerechten Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, und Förderung eines angemessenen Zugangs zu solchen Ressourcen, wie international vereinbart 15.7 Dringende Maßnahmen zur Beendigung der Wilderei und des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie zur Bekämpfung von Angebot und Nachfrage bei illegalen Wildtierprodukten 15.8 Bis 2020 Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und zur deutlichen Verringerung der Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf Land- und Wasserökosysteme sowie Kontrolle oder Ausrottung der prioritären Arten 15.9 Bis 2020: Integration von Ökosystem- und Biodiversitätswerten in die nationale und lokale Planung, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und -rechnungen 15.a Mobilisierung und erhebliche Aufstockung der finanziellen Mittel aus allen Quellen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme 15.b Mobilisierung erheblicher Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen zur Finanzierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Schaffung angemessener Anreize für die Entwicklungsländer, um eine solche Bewirtschaftung voranzutreiben, auch zur Erhaltung und Wiederaufforstung 15.c Verstärkung der weltweiten Unterstützung für die Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit geschützten Arten, u. a. durch die Stärkung der Fähigkeit lokaler Gemeinschaften, nachhaltige Lebensgrundlagen zu schaffen 16.1 Erhebliche Verringerung aller Formen von Gewalt und der damit verbundenen Todesfälle überall 16.2 Beendigung von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und allen Formen von Gewalt gegen und Folter von Kinder 16.3 Förderung der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene und Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz für alle 16.4 Bis 2030 deutliche Verringerung der illegalen Finanz- und Waffenströme, verstärkte Einziehung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte und Bekämpfung aller Formen der organisierten Kriminalität 16.5 Erhebliche Verringerung von Korruption und Bestechung in all ihren Formen 16.6 Aufbau effizienter, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen auf allen Ebenen 16.7 Gewährleistung einer reaktionsfähigen, integrativen, partizipativen und repräsentativen Entscheidungsfindung auf allen Ebenen 16.8 Ausweitung und Stärkung der Beteiligung der Entwicklungsländer an den Institutionen der Weltordnungspolitik 16.9 Bis 2030 Schaffung einer legalen Identität für alle, einschließlich Geburtsregistrierung 16.10 Gewährleistung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen und Schutz der Grundfreiheiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkommen 16.a Stärkung der einschlägigen nationalen Einrichtungen, auch durch internationale Zusammenarbeit, zum Aufbau von Kapazitäten auf allen Ebenen, insbesondere in Entwicklungsländern, zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität 16.b Förderung und Durchsetzung von nicht diskriminierenden Gesetzen und Politiken für eine nachhaltige Entwicklung 17.1 Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern 17.2 Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen 17.3 Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren 17.4 Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Erreichung einer langfristigen Schuldentragfähigkeit durch koordinierte Maßnahmen zur Förderung der Schuldenfinanzierung, des Schuldenerlasses und der Schuldenumstrukturierung, soweit dies angemessen ist, und Auseinandersetzung mit der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder, um die Schuldenlast zu verringern 17.5 Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschließen und umsetzen Technologie 17.6 Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung 17.7 Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltverträglichen Technologien an die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern 17.8 Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern Kapazitätsaufbau 17.9 Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effektiven und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rahmen der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation Handel 17.10 Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha 17.11 Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln 17.12 Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen Systemische Themen: Politische und 17.13 Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz 17.14 Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern 17.15 Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung respektieren Systemische Themen: Multi-Stakeholder- 17.16 Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen 17.17 Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern Systemische Themen: Daten, Überwachung 17.18 Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind 17.19 Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmaße für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen | 1.1.1 Anteil der Bevölkerung unterhalb der internationalen Armutsgrenze, nach Geschlecht, Alter, Beschäftigungsstatus und geografischer Lage (Stadt/Land) 1.2.1 Anteil der Bevölkerung, der unterhalb der nationalen Armutsgrenze lebt, nach Geschlecht und Alter 1.3.1 Anteil der Bevölkerung, die von Sozialschutzuntergrenzen/-systemen erfasst wird, nach Geschlecht, wobei zwischen Kindern, Arbeitslosen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, schwangeren Frauen, Neugeborenen, Opfern von Arbeitsunfällen sowie armen und schutzbedürftigen Personen zu unterscheiden ist 1.4.1 Anteil der Bevölkerung, die in Haushalten mit Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen lebt 1.5.1 Anzahl der Todesfälle, Vermissten und direkt betroffenen Personen, die auf Katastrophen zurückzuführen sind, pro 100.000 Einwohner (= 11.5.1 = 13.1.1) 1.a.1 Anteil der im Inland erwirtschafteten Mittel, die von der Regierung direkt für Programme zur Armutsbekämpfung bereitgestellt werden 1.b.1 Anteil der wiederkehrenden und Investitionsausgaben der Regierung für Sektoren, die unverhältnismäßig stark Frauen, Armen und gefährdeten Gruppen zugute kommen 2.1.1 Prävalenz der Unterernährung 2.2.1 Prävalenz von Stunting (Körpergröße im Verhältnis zum Alter <-2 Standardabweichungen vom Median der Wachstumsstandards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Kinder) bei Kindern unter 5 Jahren 2.3.1 Produktionsvolumen pro Arbeitseinheit nach landwirtschaftlichen/weidewirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen Betriebsgrößenklassen 2.4.1 Anteil der landwirtschaftlichen Fläche, die produktiv und nachhaltig bewirtschaftet wird
3.1.1 Müttersterblichkeitsrate 3.2.1 Sterblichkeitsrate von Kindern unter 5 Jahren 3.3.1 Anzahl der HIV-Neuinfektionen pro 1.000 nicht infizierte Einwohner, nach Geschlecht, Alter und Schlüsselpopulationen 3.4.1 Sterblichkeitsrate aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes oder chronischen Atemwegserkrankungen 3.5.1 Abdeckung von Behandlungsmaßnahmen (pharmakologische, psychosoziale und Rehabilitations- und Nachsorgedienste) bei Drogenkonsumstörungen 3.6.1 Todesrate aufgrund von Verletzungen im Straßenverkehr 3.7.1 Anteil der Frauen im reproduktiven Alter (15-49 Jahre), die ihren Bedarf an Familienplanung mit modernen Methoden decken können 3.8.1 Versorgungsgrad mit grundlegenden Gesundheitsdiensten (definiert als durchschnittlicher Versorgungsgrad mit grundlegenden Diensten auf der Grundlage von Tracer-Interventionen, die die Bereiche reproduktive Gesundheit, Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern, Infektionskrankheiten, nicht übertragbare Krankheiten sowie Dienstleistungskapazität und -zugang in der allgemeinen und der am stärksten benachteiligten Bevölkerung umfassen) 3.9.1 Sterblichkeitsrate aufgrund von Luftverschmutzung im Haushalt und in der Umgebung 3.a.1 Altersstandardisierte Prävalenz des aktuellen Tabakkonsums bei Personen ab 15 Jahren 3.b.1 Anteil der Zielbevölkerung, der durch alle in ihrem nationalen Programm enthaltenen Impfstoffe abgedeckt ist 3.c.1 Dichte und Verteilung des Gesundheitspersonals 3.d.1 Kapazität der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und Bereitschaft für medizinische Notfälle 4.1.1 Anteil der Kinder und Jugendlichen a) in den Klassen 2/3, b) am Ende der Primarstufe und c) am Ende der Sekundarstufe I, die mindestens ein Mindestniveau in i) Lesen und ii) Mathematik erreichen, nach Geschlecht 4.2.1 Anteil der Kinder unter 5 Jahren, die in Bezug auf Gesundheit, Lernen und psychosoziales Wohlbefinden auf dem richtigen Weg sind, nach Geschlecht 4.3.1 Teilnahmequote von Jugendlichen und Erwachsenen an formaler und nicht-formaler Bildung und Ausbildung in den letzten 12 Monaten, nach Geschlecht 4.4.1 Anteil der Jugendlichen und Erwachsenen mit Kenntnissen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), nach Art der Qualifikation 4.5.1 Paritätsindizes (weiblich/männlich, ländlich/städtisch, unterstes/oberstes Wohlstandsquintil und andere wie Behindertenstatus, indigene Völker und Konfliktbetroffene, sobald Daten verfügbar sind) für alle Bildungsindikatoren auf dieser Liste, die aufgeschlüsselt werden können 4.6.1 Anteil der Bevölkerung einer bestimmten Altersgruppe, der mindestens ein bestimmtes Niveau an funktionalen (a) Lese- und Schreib- und (b) Rechenkenntnissen erreicht, nach Geschlecht 4.7.1 Ausmaß, in dem (i) Bildung für globale Bürgerschaft und (ii) Bildung für nachhaltige Entwicklung, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter und Menschenrechte, auf allen Ebenen in (a) der nationalen Bildungspolitik, (b) den Lehrplänen, (c) der Lehrerausbildung und (d) der Bewertung der Schüler berücksichtigt werden 4.a.1 Anteil der Schulen mit Zugang zu (a) Elektrizität, (b) Internet für pädagogische Zwecke, (c) Computern für pädagogische Zwecke, (d) angepasster Infrastruktur und Materialien für Schüler mit Behinderungen, (e) grundlegender Trinkwasserversorgung, (f) geschlechtsspezifischen sanitären Einrichtungen und (g) grundlegenden Einrichtungen zum Händewaschen (gemäß den Definitionen der WASH-Indikatoren) 4.b.1 Volumen der öffentlichen Entwicklungshilfe für Stipendien nach Sektor und Studienart 4.c.1 Anteil der Lehrkräfte a) im Vorschulbereich, b) im Primarbereich, c) in der Sekundarstufe I und d) in der Sekundarstufe II, die mindestens die für den Unterricht auf der jeweiligen Stufe in einem bestimmten Land erforderliche organisierte Lehrerausbildung (z. B. pädagogische Ausbildung) vor oder während der Ausbildung erhalten haben 5.1.1 Gibt es einen Rechtsrahmen zur Förderung, Durchsetzung und Überwachung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts? 5.2.1 Anteil der jemals in einer Partnerschaft lebenden Frauen und Mädchen im Alter von 15 Jahren und älter, die in den vorangegangenen 12 Monaten körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt durch einen gegenwärtigen oder früheren Intimpartner erlitten haben, aufgeschlüsselt nach Art der Gewalt und nach Alter 5.3.1 Anteil der Frauen im Alter von 20-24 Jahren, die vor ihrem 15. und vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet oder in einer Partnerschaft waren 5.4.1 Anteil der Zeit, die für unbezahlte Haus- und Pflegearbeit aufgewendet wird, nach Geschlecht, Alter und Wohnort 5.5.1 Anteil der von Frauen besetzten Sitze in (a) nationalen Parlamenten und (b) Kommunalverwaltungen 5.6.1 Anteil der Frauen im Alter von 15-49 Jahren, die ihre eigenen informierten Entscheidungen in Bezug auf sexuelle Beziehungen, die Verwendung von Verhütungsmitteln und reproduktive Gesundheitsfürsorge treffen 5.a.1 (a) Anteil der gesamten landwirtschaftlichen Bevölkerung mit Eigentum oder gesicherten Rechten an landwirtschaftlichen Flächen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht; und (b) Anteil der Frauen unter den Eigentümern oder Inhabern von landwirtschaftlichen Flächen, aufgeschlüsselt nach Art des Besitzes 5.b.1 Anteil der Personen, die ein Mobiltelefon besitzen, nach Geschlecht 5.c.1 Anteil der Länder mit Systemen zur Überwachung und Bereitstellung öffentlicher Mittel für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau 6.1.1 Anteil der Bevölkerung, der sicher verwaltete Trinkwasserversorgungsdienste nutzt 6.2.1 Anteil der Bevölkerung, der (a) sicher bewirtschaftete sanitäre Einrichtungen und (b) eine Handwaschmöglichkeit mit Wasser und Seife nutzt 6.3.1 Anteil der sicher behandelten Abwässer 6.4.1 Veränderung der Wassernutzungseffizienz im Laufe der Zeit 6.5.1 Grad der Umsetzung der integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen (0-100) 6.6.1 Veränderung der Ausdehnung von wasserbezogenen Ökosystemen im Laufe der Zeit 6.a.1 Höhe der öffentlichen Entwicklungshilfe im Bereich Wasser und Abwasserentsorgung, die Teil eines von der Regierung koordinierten Ausgabenplans ist 6.b.1 Anteil der lokalen Verwaltungseinheiten mit etablierten und operationellen Strategien und Verfahren für die Beteiligung der lokalen Gemeinschaften an der Wasser- und Abwasserbewirtschaftung 7.1.1 Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu Elektrizität 7.2.1 Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch 7.3.1 Energieintensität gemessen an der Primärenergie und dem BIP 7.a.1 Internationale Finanzströme in Entwicklungsländer zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich sauberer Energien und der Erzeugung erneuerbarer Energien, auch in Hybridsystemen 7.b.1 Investitionen in die Energieeffizienz als Anteil des BIP und die Höhe der ausländischen Direktinvestitionen in den Finanztransfer für Infrastruktur und Technologie zu nachhaltigen Entwicklungsdienstleistungen 8.1.1 Jährliche Wachstumsrate des realen BIP pro Kopf 8.2.1 Jährliche Wachstumsrate des realen BIP je Erwerbstätigen 8.3.1 Anteil der informellen Beschäftigung an der nichtlandwirtschaftlichen Beschäftigung, nach Geschlecht 8.4.1 Materieller Fußabdruck, materieller Fußabdruck pro Kopf und materieller Fußabdruck pro BIP (= 12.2.1) 8.5.1 Durchschnittlicher Stundenverdienst von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern, nach Beruf, Alter und Menschen mit Behinderungen 8.6.1 Anteil der Jugendlichen (im Alter von 15 bis 24 Jahren), die nicht in Ausbildung, Beschäftigung oder Training sind 8.7.1 Anteil und Anzahl der Kinder im Alter von 5-17 Jahren, die Kinderarbeit leisten, nach Geschlecht und Alter 8.8.1 Häufigkeit von tödlichen und nicht-tödlichen Arbeitsunfällen, nach Geschlecht und Migrantenstatus 8.9.1 Anteil des direkten BIP im Tourismus am Gesamt-BIP und an der Wachstumsrate 8.10.1 (a) Anzahl der Geschäftsbankfilialen pro 100.000 Erwachsene und (b) Anzahl der Geldautomaten pro 100.000 Erwachsene 8.a.1 Zusagen und Auszahlungen im Rahmen der Handelshilfe (Aid for Trade) 8.b.1 Vorhandensein einer ausgearbeiteten und umgesetzten nationalen Strategie für die Jugendbeschäftigung, als eigenständige Strategie oder als Teil einer nationalen Beschäftigungsstrategie 9.1.1 Anteil der Landbevölkerung, der in einem Umkreis von 2 km von einer Ganzjahresstraße wohnt 9.2.1 Wertschöpfung des verarbeitenden Gewerbes im Verhältnis zum BIP und zum Pro-Kopf-Einkommen 9.3.1 Anteil des Kleingewerbes an der gesamten Wertschöpfung der Industrie 9.4.1 CO2-Emissionen pro Einheit der Wertschöpfung 9.5.1 Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Verhältnis zum BIP 9.a.1 Gesamte öffentliche internationale Unterstützung (öffentliche Entwicklungshilfe plus andere öffentliche Mittel) für die Infrastruktur 9.b.1 Anteil der Wertschöpfung der Mittel- und Hochtechnologieindustrie an der Gesamtwertschöpfung 9.c.1 Anteil der mit einem Mobilfunknetz versorgten Bevölkerung, nach Technologie 10.1.1 Wachstumsraten der Haushaltsausgaben oder des Pro-Kopf-Einkommens der untersten 40 Prozent der Bevölkerung und der Gesamtbevölkerung 10.2.1 Anteil der Menschen, die unter 50 Prozent des Medianeinkommens leben, nach Geschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen 10.3.1 Anteil der Bevölkerung, der angibt, sich in den letzten 12 Monaten persönlich diskriminiert oder belästigt gefühlt zu haben, und zwar aufgrund eines nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften verbotenen Diskriminierungsgrundes 10.4.1 Anteil der Arbeit am BIP, bestehend aus Löhnen und Sozialschutztransfers 10.5.1 Indikatoren für finanzielle Solidität 10.6.1 Anteil der Mitglieder und Stimmrechte von Entwicklungsländern in internationalen Organisationen 10.7.1 Vom Arbeitnehmer getragene Einstellungskosten im Verhältnis zum Monatseinkommen im Zielland 10.a.1 Anteil der auf Einfuhren aus den am wenigsten entwickelten Ländern und Entwicklungsländern angewandten Zolltariflinien mit Nulltarif 10.b.1 Gesamte Ressourcenströme für die Entwicklung, aufgeschlüsselt nach Empfänger- und Geberländern und Art der Ströme (z. B. öffentliche Entwicklungshilfe, ausländische Direktinvestitionen und andere Ströme) 10.c.1 Überweisungskosten als Anteil des überwiesenen Betrags 11.1.1 Anteil der Stadtbevölkerung, der in Slums, informellen Siedlungen oder unzureichenden Wohnungen lebt 11.2.1 Anteil der Bevölkerung, die bequemen Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln hat, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen 11.3.1 Verhältnis der Flächenverbrauchsrate zur Bevölkerungswachstumsrate 11.4.1 Gesamtausgaben (öffentlich und privat) pro Kopf für die Erhaltung, den Schutz und die Bewahrung des gesamten Kultur- und Naturerbes, aufgeschlüsselt nach Art des Erbes (Kultur-, Natur-, gemischtes Erbe und Welterbezentrum), Regierungsebene (national, regional und lokal/kommunal), Art der Ausgaben (Betriebsausgaben/Investitionen) und Art der privaten Finanzierung (Sachspenden, privater gemeinnütziger Sektor und Sponsoring) 11.5.1 Anzahl der Todesfälle, Vermissten und direkt betroffenen Personen, die auf Katastrophen zurückzuführen sind, pro 100.000 Einwohner (= 1.5.1 = 13.1.1) 11.6.1 Anteil der regelmäßig gesammelten und ordnungsgemäß entsorgten festen Siedlungsabfälle am Gesamtaufkommen an festen Siedlungsabfällen, aufgeschlüsselt nach Städten 11.7.1 Durchschnittlicher Anteil der bebauten Fläche der Städte, der als öffentlicher Freiraum für alle zur Verfügung steht, nach Geschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen 11.a.1 Anteil der in Städten lebenden Bevölkerung, die Stadt- und Regionalentwicklungspläne umsetzen, die Bevölkerungsprognosen und Ressourcenbedarf berücksichtigen, nach Größe der Stadt 11.b.1 Anzahl der Länder, die nationale Strategien zur Verringerung des Katastrophenrisikos im Einklang mit dem Sendai-Rahmen für die Verringerung des Katastrophenrisikos 2015-2030 annehmen und umsetzen (= 1.5.3 = 13.1.2) 11.c.1 Anteil der finanziellen Unterstützung für die am wenigsten entwickelten Länder, der für den Bau und die Nachrüstung nachhaltiger, widerstandsfähiger und ressourceneffizienter Gebäude unter Verwendung lokaler Materialien bereitgestellt wird 12.1.1 Anzahl der Länder mit nationalen Aktionsplänen für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion (SCP) oder SCP als Priorität oder Ziel in der nationalen Politik verankert 12.2.1 Materialfußabdruck, Materialfußabdruck pro Kopf und Materialfußabdruck pro BIP 12.3.1 (a) Index der Lebensmittelverluste und (b) Index der Lebensmittelverschwendung 12.4.1 Anzahl der Vertragsparteien internationaler multilateraler Umweltübereinkommen über gefährliche Abfälle und andere Chemikalien, die ihren Zusagen und Verpflichtungen zur Übermittlung von Informationen gemäß den jeweiligen Übereinkommen nachkommen 12.5.1 Nationale Recyclingquote, Tonnen an recyceltem Material 12.6.1 Anzahl der Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen 12.7.1 Anzahl der Länder, die eine nachhaltige öffentliche Beschaffungspolitik und Aktionspläne umsetzen 12.8.1 Ausmaß, in dem (i) Bildung für globale Bürgerschaft und (ii) Bildung für nachhaltige Entwicklung (einschließlich Bildung zum Klimawandel) in (a) nationale Bildungspolitiken, (b) Lehrpläne, (c) Lehrerausbildung und (d) Schülerbeurteilung einbezogen werden 12.a.1 Umfang der Unterstützung für Entwicklungsländer im Bereich Forschung und Entwicklung für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion sowie umweltfreundliche Technologien 12.b.1 Anzahl der Strategien oder Politiken für nachhaltigen Tourismus und durchgeführte Aktionspläne mit vereinbarten Überwachungs- und Bewertungsinstrumenten 12.c.1 Höhe der Subventionen für fossile Brennstoffe pro BIP-Einheit (Produktion und Verbrauch) und als Anteil an den gesamten nationalen Ausgaben für fossile Brennstoffe 13.1.1 Anzahl der Todesfälle, vermissten Personen und direkt betroffenen Personen, die auf Katastrophen zurückzuführen sind, pro 100.000 Einwohner (= 1.5.1 = 11.5.1) 13.2.1 Anzahl der Länder, die die Einführung oder Umsetzung einer integrierten Politik/Strategie/eines integrierten Plans mitgeteilt haben, die ihre Fähigkeit zur Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels verbessern und die Klimaresilienz und eine Entwicklung mit geringen Treibhausgasemissionen auf eine Weise fördern, die die Nahrungsmittelproduktion nicht gefährdet (einschließlich eines nationalen Anpassungsplans, eines national festgelegten Beitrags, einer nationalen Mitteilung, eines zweijährlichen aktualisierten Berichts oder anderer) 13.3.1 Anzahl der Länder, die Klimaschutz, Anpassung, Folgenminderung und Frühwarnung in die Lehrpläne der Primar-, Sekundar- und Hochschuleinrichtungen integriert haben 13.a.1 Mobilisierter Betrag an US-Dollars pro Jahr zwischen 2020 und 2025, der für die Verpflichtung von 100 Milliarden Dollar verantwortlich ist 13.b.1 Anzahl der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, die spezielle Unterstützung erhalten, und Höhe der Unterstützung, einschließlich Finanzierung, Technologie und Kapazitätsaufbau, für Mechanismen zum Aufbau von Kapazitäten für eine wirksame Planung und Verwaltung im Zusammenhang mit dem Klimawandel, einschließlich der Konzentration auf Frauen, Jugendliche und lokale und marginalisierte Gemeinschaften 14.1.1 Index der Eutrophierung der Küsten und der Dichte des schwimmenden Plastikmülls 14.2.1 Anteil der nationalen ausschließlichen Wirtschaftszonen, die nach ökosystembasierten Ansätzen verwaltet werden 14.3.1 Durchschnittlicher Säuregehalt des Meeres (pH-Wert), gemessen an einer vereinbarten Reihe repräsentativer Probenahmestationen 14.4.1 Anteil der Fischbestände innerhalb des biologisch nachhaltigen Niveaus 14.5.1 Ausdehnung der Schutzgebiete im Verhältnis zu den Meeresgebieten 14.6.1 Grad der Umsetzung internationaler Instrumente zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei 14.7.1 Anteil der nachhaltigen Fischerei am BIP in kleinen Inselentwicklungsländern, am wenigsten entwickelten Ländern und in allen Ländern 14.a.1 Anteil des gesamten Forschungsbudgets, der für Forschung im Bereich der Meerestechnologie bereitgestellt wird 14.b.1 Grad der Anwendung eines rechtlichen/regulatorischen/politischen/institutionellen Rahmens, der die Zugangsrechte der kleinen Fischerei anerkennt und schützt 14.c.1 Anzahl der Länder, die Fortschritte bei der Ratifizierung, Annahme und Umsetzung von meeresbezogenen Instrumenten zur Umsetzung des Völkerrechts, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) zum Ausdruck kommt, für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen durch rechtliche, politische und institutionelle Rahmenbedingungen machen 15.1.1 Anteil der Waldfläche an der Gesamtlandfläche 15.2.1 Fortschritte bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung 15.3.1 Anteil der degradierten Flächen an der Gesamtlandfläche 15.4.1 Abdeckung wichtiger Standorte für die biologische Vielfalt in den Bergen durch Schutzgebiete 15.5.1 Index der Roten Liste 15.6.1 Anzahl der Länder, die einen legislativen, administrativen und politischen Rahmen geschaffen haben, um eine faire und gerechte Aufteilung der Vorteile zu gewährleisten 15.7.1 Anteil der gehandelten Wildtiere, die gewildert oder illegal gehandelt wurden 15.8.1 Anteil der Länder, die einschlägige nationale Rechtsvorschriften erlassen und angemessene Mittel für die Prävention oder Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten bereitstellen 15.9.1 Fortschritte bei der Erreichung der nationalen Ziele, die gemäß dem Aichi-Biodiversitätsziel 2 des Strategischen Plans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 2011-2020 festgelegt wurden 15.a.1 Öffentliche Entwicklungshilfe und öffentliche Ausgaben für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme (= 15.b.1) 15.b.1 Öffentliche Entwicklungshilfe und öffentliche Ausgaben für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme (= 15.a.1) 15.c.1 Anteil der gehandelten Wildtiere, die gewildert oder illegal gehandelt wurden 16.1.1 Anzahl der Opfer von vorsätzlichen Tötungsdelikten pro 100.000 Einwohner, nach Geschlecht und Alter 16.2.1 Anteil der Kinder im Alter von 1-17 Jahren, die im letzten Monat körperliche Bestrafung und/oder psychische Aggression durch Betreuungspersonen erfahren haben 16.3.1 Anteil der Opfer von Gewalt in den letzten 12 Monaten, die ihre Viktimisierung den zuständigen Behörden oder anderen offiziell anerkannten Konfliktlösungsmechanismen gemeldet haben 16.4.1 Gesamtwert der ein- und ausgehenden illegalen Finanzströme (in laufenden US-Dollars) 16.5.1 Anteil der Personen, die in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens einen Kontakt mit einem Amtsträger hatten und einem Amtsträger Bestechungsgelder gezahlt haben oder von diesen Amtsträgern um Bestechungsgelder gebeten wurden 16.6.1 Anteil der staatlichen Primärausgaben an den ursprünglich genehmigten Haushaltsmitteln, aufgeschlüsselt nach Sektoren (oder nach Haushaltscodes oder ähnlichem) 16.7.1 Anteil der Positionen in nationalen und lokalen Institutionen, einschließlich (a) der Legislative, (b) des öffentlichen Dienstes und (c) der Justiz, im Vergleich zur nationalen Verteilung, nach Geschlecht, Alter, Menschen mit Behinderungen und Bevölkerungsgruppen 16.8.1 Anteil der Mitglieder und Stimmrechte von Entwicklungsländern in internationalen Organisationen (= 10.6.1) 16.9.1 Anteil der Kinder unter 5 Jahren, deren Geburten bei einer Zivilbehörde registriert wurden, nach Alter 16.10.1 Anzahl der überprüften Fälle von Tötung, Entführung, gewaltsamem Verschwindenlassen, willkürlicher Inhaftierung und Folter von Journalisten, assoziiertem Medienpersonal, Gewerkschaftern und Menschenrechtsverteidigern in den letzten 12 Monaten 16.a.1 Vorhandensein unabhängiger nationaler Menschenrechtsinstitutionen im Einklang mit den Pariser Grundsätzen 16.b.1 Anteil der Bevölkerung, der angibt, sich in den letzten 12 Monaten persönlich aufgrund eines nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften verbotenen Diskriminierungsgrundes diskriminiert oder belästigt gefühlt zu haben (= 10.3.1)
17.1.1 Gesamte Staatseinnahmen im Verhältnis zum BIP, nach Quellen 17.2.1 Öffentliche Netto-Entwicklungshilfe, insgesamt und für die am wenigsten entwickelten Länder, im Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen (BNE) der Geberländer des Entwicklungshilfeausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 17.3.1 Ausländische Direktinvestitionen (ADI), öffentliche Entwicklungshilfe und Süd-Süd-Zusammenarbeit als Anteil am gesamten Staatshaushalt 17.4.1 Anteil des Schuldendienstes an den Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen 17.5.1 Anzahl der Länder, die Investitionsförderungsregelungen für die am wenigsten entwickelten Länder annehmen und umsetzen
17.6.1 Anzahl der wissenschaftlichen und/oder technologischen Kooperationsabkommen und -programme zwischen Ländern, nach Art der Zusammenarbeit 17.7.1 Gesamtbetrag der genehmigten Finanzmittel für Entwicklungsländer zur Förderung der Entwicklung, des Transfers, der Verbreitung und des Einsatzes umweltfreundlicher Technologien 17.8.1 Anteil der Personen, die das Internet nutzen
17.9.1 Dollarwert der finanziellen und technischen Hilfe (einschließlich Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation) für Entwicklungsländer
17.10.1 Weltweiter gewichteter Tarif-Durchschnitt 17.11.1 Anteil der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Ausfuhren 17.12.1 Durchschnittliche Zölle der Entwicklungsländer, der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern institutionelle Kohärenz 17.13.1 Makroökonomisches Armaturenbrett 17.14.1 Anzahl der Länder, die über Mechanismen zur Verbesserung der politischen Kohärenz der nachhaltigen Entwicklung verfügen 17.15.1 Ausmaß der Nutzung von ländereigenen Ergebnisrahmen und Planungsinstrumenten durch die Anbieter von Entwicklungszusammenarbeit Partnerschaften 17.16.1 Anzahl der Länder, die über Fortschritte bei der Überwachung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit durch mehrere Interessengruppen berichten, die die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützen 17.17.1 Höhe der für (a) öffentlich-private Partnerschaften und (b) Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft bereitgestellten US-Dollars und Rechenschaftspflicht 17.18.1 Anteil der auf nationaler Ebene erstellten Indikatoren für nachhaltige Entwicklung mit vollständiger Disaggregation, wenn dies für das Ziel relevant ist, in Übereinstimmung mit den Grundprinzipien der amtlichen Statistik 17.19.1 Dollarwert aller für den Ausbau der statistischen Kapazitäten in Entwicklungsländern bereitgestellten Mittel |